VON OLIVER GRISS UND ULI WAGNER (FOTO)

Am 14. Juli 2013 wählten die 1860-Mitglieder Gerhard Mayrhofer (52) mit 96 Prozent zum neuen Ober-Löwen - 1860-Mitglied Helmut Kirmaier klagte dagegen. Das Landgericht München erklärte die Wahl für ungültig. Nun müssen die 230 Delegierten am 2. Dezember bei der Außerordentlichen Delegiertenversammlung in Taufkirchen noch einmal ran und das Präsidium Mayrhofer bestätigen.

Der TSV 1860 nimmt zur Notwendigkeit dieser Wahl auf seiner Vereins-Website tsv1860.org Stellung:

LIEBE LÖWINNEN UND LÖWEN,


nunmehr steht fest, dass es am 2. Dezember eine Außerordentliche Delegiertenversammlung geben wird. Die ausstehende Mitgliederversammlung wird so bald wie möglich im Anschluss daran stattfinden. Wir möchten an dieser Stelle von Vereinsseite aus darstellen, wie es dazu gekommen ist und worum es geht:

Am 25. April 2013 wurde in einer vom Präsidium Monatzeder einberufenen außerordentlichen Delegiertenversammlung eine neue Satzung (die u.a. die Rückkehr zu Mitgliederversammlungen vorsieht) beschlossen und gleichzeitig der vom Aufsichtsrat bestellte Präsident Hep Monatzeder nicht bestätigt. Deshalb musste ein neues Präsidium berufen werden.
Da die neue Satzung verabschiedet wurde und deren Eintragung im Vereinsregister absehbar war, wurde nach Einholung juristischen Rats mehrerer Rechtsexperten beschlossen, ein neues Präsidium nicht mehr nach alter Satzung zu bestellen. Stattdessen sollte das Auswahlverfahren für ein neues Präsidium bereits nach den Vorschriften der neuen Satzung durchgeführt werden. Die Präsidiumsmitglieder sollten auf der in Vorbereitung befindlichen Mitgliederversammlung gewählt werden. Das Vereinsmitglied Helmut Kirmaier schlug für diese Versammlung, wie in der neuen Satzung vorgesehen, Erich Meidert als Präsidenten, Vize-Präsidenten und Verwaltungsrat vor und wurde selbst von Erich Meidert für den Wahlausschuss vorgeschlagen. Erich Meidert stellte sich dem Aufsichtsrat vor, wurde jedoch weder als Kandidat für das Präsidentenamt noch für das Amt als Vize-Präsidenten ausgewählt.

Die Mitgliederversammlung wurde für den 14.07.2013 terminiert. Alle Mitglieder waren eingeladen, die Räumlichkeiten und die Technik verbindlich gebucht, als am 10.07.2013 ein Antrag von Herrn Kirmaier auf Bestellung eines Notvorstands beim Registergericht in München einging. Von ihm wurde hierfür wiederum Erich Meidert vorgeschlagen.

Die Begründung für diesen Antrag und für alle folgenden Verfahren ist immer die gleiche: Das Präsidium Monatzeder sei niemals ins Amt gekommen und hätte deshalb weder zur Delegiertenversammlung am 25.04.2013 noch zur Mitgliederversammlung am 14.07.2013 einladen dürfen. Es geht vor allem um die Auslegung der Ziffer 15.2 der Alt-Satzung und die Frage: Ist das Präsidium bereits mit Bestellung durch den Aufsichtsrat oder erst mit der Bestätigung durch die Delegiertenversammlung im Amt?

Die vom Verein vertretene Auffassung, dass die Amtszeit bereits mit der Bestellung beginnt, entspricht jahrelanger Vereinsübung, wurde insbesondere seit dem Rücktritt des Präsidiums Wildmoser im Jahr 2004 durchgängig so praktiziert und wird unter anderem vom hierfür zuständigen Amtsgericht München -Registergericht-, vom OLG München in seinen bisherigen Entscheidungen und von den ehemaligen Vizepräsidenten Franz Maget und Wolfgang Hauner geteilt. Kirmaier und seine Leute argumentieren, dass die Amtszeit erst mit der Bestätigung auf der Delegiertenversammlung beginne. Zunächst sah die Kirmaier-Seite die Notwendigkeit eines Notvorstands gegeben, weil das Präsidium Schneider nicht mehr im Amt und das Präsidium Monatzeder nie ins Amt gekommen sei, später schwenkte sie auf die Auffassung um, dass die Amtszeit des Präsidiums Schneider noch bis mindestens 14.11.2014 dauere und an der Ausübung der Amtsgeschäfte ‘gehindert’ würde. Dies trotz der Tatsache, dass die beiden Vizepräsidenten des Präsidiums Schneider mehrfach schriftlich erklärt haben, nicht mehr im Amt zu sein…

Dabei bleibt unklar, was die Seite Kirmaier überhaupt erreichen möchte. Ein Vermittler, der sich selbst ins Spiel gebracht hatte, forderte eine  aberwitzige Geldsumme für eine Beendigung des Rechtsstreits. Helmut Kirmaier selbst hat sich weder vor Gericht noch in einem persönlichen Treffen mit Vereinsvertretern ohne Anwälte klar zu seinen Motiven geäußert. Bei einer Anhörung im Vereinsrat teilte er mit, er wolle den aktuellen Verwaltungsrat „stürzen“.

Trotz des Antrags auf Einsetzung eines Notvorstands und auf Anraten unserer Juristen wurde die Mitgliederversammlung 2013 durchgeführt und sie brachte die bekannten eindeutigen Ergebnisse.

Das Amtsgericht München, Registergericht, hat den Antrag auf Einsetzung eines Notvorstands am 24.07.2013 abgelehnt und bestätigte dabei ausdrücklich die Auffassung des Vereins, dass die Präsidiumsmitglieder bereits mit Bestellung durch den Aufsichtsrat wirksam im Amt sind. Die Beschwerde gegen diese Entscheidung wurde vom Oberlandesgericht München am 30.10.2013 kostenpflichtig und letztinstanzlich zurückgewiesen.

Helmut Kirmaier, weigert sich seitdem beharrlich, dem Verein die gerichtlich festgesetzten Kosten zu erstatten. Derzeit läuft deshalb ein Zwangsvollstreckungsverfahren gegen ihn.

Nach der OLG-Entscheidung überzog Helmut Kirmaier den Verein mit weiteren Verfahren beim Registergericht und auch beim Landgericht München (Zivilgericht), dort mit der gleichen Argumentation wie im Notvorstandsverfahren. Interessanterweise nutzte der Kläger Kirmaier beim zivilgerichtlichen Verfahren die Einspruchsmöglichkeiten der neuen Satzung, deren Gültigkeit er ja eigentlich bestreitet…

Das Landgericht  München hat in erster Instanz die Auffassung des Klägers Kirmaier im Hauptstreitpunkt bestätigt: Da noch nicht im Amt, hätte das Präsidium Monatzeder nicht zur Delegiertenversammlung laden dürfen. Die neue Satzung sei deshalb nicht ordnungsgemäß beschlossen worden, es gelte weiterhin die alte Satzung und in der Folge seien die Beschlüsse der Mitgliederversammlung vom Juli 2013 ungültig und nichtig, so auch die Wahl des jetzigen Präsidiums. Gegen dieses Urteil haben beide Parteien Berufung eingelegt. Wann hierüber entschieden wird, ist derzeit nicht absehbar.

Um handlungsfähig zu bleiben, hat der Verwaltungsratsvorsitzende beim Registergericht München unter Hinweis auf die unklare Rechtslage die Bestellung von Gerhard Mayrhofer und Heinz Schmidt zu Notvorständen beantragt. Diesem Antrag hat das Registergericht am 11.09.2014 entsprochen. Die Beschwerde des Herrn Kirmaier gegen die Bestellung der Notvorstände hat das Amtsgericht München -Registergericht- am 18.09.2014 und das OLG München mit Beschluss vom 14.10.2014 vollständig zurückgewiesen. Kurz nach Einleitung dieses Beschwerdeverfahrens hat Herr Kirmaier zusätzlich die sofortige Abberufung von Gerhard Mayerhofer und Heinz Schmidt beantragt, weil sie für das Amt als Notvorstand charakterlich und fachlich ungeeignet seien und eine psychiatrische Untersuchung der beiden gefordert. Wir gehen davon aus, dass das Registergericht über diesen neuerlichen Antrag zeitnah entscheiden wird.

Durch den OLG-Beschluss vom 14.10.2014 können die Notvorstände jetzt zu einer außerordentlichen Delegiertenversammlung laden, auf der die Delegierten noch einmal über die neue Satzung und die Bestätigung des Präsidiums Mayrhofer abstimmen können.

Bereits vorher sind vorbereitende Maßnahmen nach der alten Satzung erfolgt: Der Wahlausschuss ist in der von der Mitgliederversammlung gewählten Zusammensetzung vom Vereinsrat gewählt worden und Gerhard Mayrhofer wurde vom Aufsichtsrat zum Präsidenten sowie Erik Altmann und Heinz Schmidt zu Vizepräsidenten bestellt. Außerdem wurde Markus Bauer als Nachrücker in den Aufsichtsrat gewählt.

Mit dieser Vorgehensweise können die demokratisch zustande gekommenen Ergebnisse der Mitgliederversammlung vom 14.07.2013 jetzt auch noch einmal nach der alten Satzung nachvollzogen werden und damit, unabhängig vom Ausgang des Berufungsverfahrens vor dem OLG München, Gültigkeit erlangen.
Wenn die neue Satzung (erneut) und das Präsidium Mayrhofer im Vereinsregister eingetragen sind, kann die Mitgliederversammlung vorbereitet und dazu eingeladen werden. Auf dieser kann dann auch der dritte Vizepräsident Peter Helfer nochmals gewählt werden.

Auch wenn dieses uns von dritter Seite aufgezwungene Verfahren kompliziert ist und Kosten verursacht, ist es unser Ziel, auf diese Weise die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, damit alle Vereinsorgane weiterhin bzw. wieder aus sicheren Positionen heraus handeln können.

Das Präsidium
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