Post vom Insolvenzverwalter
- VON OLIVER GRISS UND IMAGO (FOTO)
- 09.09.2026 17:42
- 2 Minuten Lesezeit
- 9 Kommentare
VON OLIVER GRISS UND IMAGO (FOTO)
Damit geht das Insolvenzverfahren rund um die alte Löwen-Fußballfirma in die nächste Phase, nachdem eine regionale Investorengruppe kurz vor einer möglichen Einigung wieder abgegesprungen ist (db24 berichtete).
In dem Schreiben Liebigs heißt es unter anderem: „Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.“ Zudem werden mögliche Sicherungsrechte abgefragt. Personen oder Unternehmen, die noch Verpflichtungen gegenüber der insolventen Gesellschaft haben, sollen nicht mehr an diese, sondern ausschließlich an den Insolvenzverwalter leisten.
Spannend wird nun vor allem die Frage: Wer steht mit welchen Forderungen in der Gläubigertabelle – und welche Ansprüche werden anerkannt?
Zu den größeren Gläubigern könnten neben dem FC Bayern auch die beiden früheren Geschäftsführer Dr. Christian Werner und Oliver Mueller gehören. Mueller hatte sich wegen seiner Ansprüche nach der Beurlaubung bereits vor Gericht mit 1860 auseinandergesetzt.
Doch gegen welche Gesellschaft richten sich mögliche Forderungen der beiden tatsächlich? Sowohl Mueller als auch Werner sollen ihre Verträge mit der TSV München von 1860 Geschäftsführungs-GmbH gehabt haben. Diese Gesellschaft gehörte zu 100 Prozent dem TSV München von 1860 e.V. und fungierte als Komplementärin der KGaA.
Überhaupt bleiben rund um die Insolvenz der alten Fußballfirma einige Fragen offen. Nicht wenige Löwenfans wundern sich darüber, wie geräuschlos und reibungslos die Zerschlagung der bisherigen Konstruktion bislang über die Bühne gegangen ist. Der e.V. sicherte sich die Markenrechte, die neue Spielbetriebs-GmbH übernahm wesentliche Assets, Personal, Mannschaft und Spielbetrieb – und die alte KGaA befindet sich im Insolvenzverfahren.
Und dann ist da noch Hasan Ismaik. Der Jordanier hielt über HAM International immerhin 60 Prozent an der KGaA. Kürzlich kündigte Ismaik bereits rechtliche Schritte an. Zudem hat er mit dem früheren CSU-Spitzenpolitiker und renommierten Wirtschaftsanwalt Peter Gauweiler juristisch schweres Geschütz aufgefahren. Kaum vorstellbar, dass dieser Schritt ohne Grund erfolgt ist.
Deshalb drängt sich die Frage auf: Nimmt Ismaik die Zerschlagung einer Gesellschaft, an der er gesellschaftsrechtlich 60 Prozent hielt, tatsächlich geräuschlos hin?
