VON OLIVER GRISS UND IMAGO (FOTO)

Nein, das Strafmaß für Rotsünder Manni Starke (32) steht immer noch nicht fest - und das aus gutem Grund: Nach db24-Informationen hat das DFB-Sportgericht für das Foulspiel des Routiniers an Halles Niklas Landgraf eine Spielsperre von vier Partien gefordert - die Löwen wollen die Entscheidung seitens des Verbandes nicht akzeptieren und haben Einspruch eingelegt.

Vier Spiele für so ein Foul ist natürlich heftig - doch der DFB wird natürlich in seine Begründung mit einfließen lassen, dass Landgraf sich bei dieser Attacke schwer verletzt hat. Er wird Halle mehrere Monate fehlen.

Löwen-Trainer Maurizio Jacobacci hatte nach dem 2:0 in Halle gesagt: “Es war ein Zweikampf am Boden. Er rutscht aus - und beide gehen zum Ball. Dafür eine rote Karte zu geben, ist schon hart.”

Babak Rafati, der frühere Fifa-Schiedsrichter des DFB, sieht das anders. Gegenüber liga3-online.de sagte er: “Starke legt sich den Ball zu weit vor und grätscht anschließend zum Ball. Dabei trifft er Landgrafs Beine. Auch wenn Starke im letzten Moment zurückzieht und nicht mit dem ausgestreckten Bein trifft. Das ist eine brutale Spielweise - wenn auch unbeabsichtigt, was aber laut Regelwerk nicht maßgeblich ist -, mit der die Gesundheit des Gegenspielers gefährdet wird. Auch ist das Trefferbild eindeutig, sodass die rote Karte absolut berechtigt ist.” Der leitende Schiedsrichter Martin Speckner wollte Starke zunächst die gelbe Karte geben, er wurde dann vom Linienrichter überstimmt, was Rafati hervorragend findet: “Der Schiedsrichter will erst die gelbe Karte zeigen. Das erkennt man sehr gut daran, dass er nach dem Pfiff zuerst in die Brusttasche greift, wo sich seine gelbe Karte befindet. Erst nach einem Hinweis des Assistenten, der auf der Seite des Vergehens postiert ist, zeigt der Schiedsrichter die rote Karte. Das sieht man wiederum gut daran, dass er zum Assistenten guckt und sich dann korrigiert und erst dann in die Gesäßtasche greift und die rote Karte zeigt. Diese Entscheidung ist dank des Assistenten absolut richtig.”

Sollte der DFB bei seinem Strafmaß bleiben, würde Starke die Spiele gegen Verl, Ulm, Dresden und Münster verpassen und erst wieder am 21. Oktober gegen den SC Freiburg 2 spielberechtigt sein.