VON OLIVER GRISS UND FOTO2PRESS (IMAGO)

Nach dem kurzen Derby-Hoch mit dem Sieg über 1860 kommt’s jetzt für Türkgücü knüppeldick: Den Münchnern werden 11 Punkte abgezogen, teilte der DFB am Freitag mit. Damit liegt der Klub mit 15 Punkten nun abgeschlagen am Tabellenende!

Neun Punkte werden Türkgücü aufgrund des Insolvenzantrags aberkannt, den der Klub Ende Januar gestellt hatte. Dies hat der DFB-Spielausschuss einstimmig beschlossen.

Grundlage ist § 6 Nr. 6. der DFB-Spielordnung. Dort ist festgehalten: Beantragt ein Klub der 3. Liga die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen sich, werden der ersten Mannschaft neun Punkte abgezogen. Maßgeblich für diese Rechtsfolge ist der Insolvenzantrag, nicht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Der Entscheidung durch den Spielausschuss war eine Anhörung der Münchner vor dem Gremium vorausgegangen.

Zur Erinnerung: Dem 1. FC Kaiserslautern wurde vor zwei Jahren kein einziger Punkt im Insolvenzverfahren abgezogen - Begründung: Die besondere Corona-Situation. Die Pandemie ist im Fußball weiter existent. Die Vereine haben kaum Einnahmen. Dementsprechend schrieb Türkgücü in seiner Presseerklärung: “Der Verein zeigt sich überrascht, dass trotz einer zu den vergangenen beiden Spielzeiten vergleichbaren Corona-Situation keine Strafmilderung in Kraft getreten ist. Die Vereine der 3. Liga haben durch eine Vielzahl an Einschränkungen nach wie vor mit den Auswirkungen der gegenwärtigen Pandemie zu kämpfen. Die Erwägung einer Strafmilderung wäre daher durchaus nachvollziehbar gewesen.”

Weitere zwei Punkte verliert Türkgücü aufgrund eines Auflagenverstoßes. Im Rahmen der Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit während der Saison hatte der Drittligist die Auflage vom DFB erhalten, bis zum 20. Januar 2022 eine bis Saisonende festgestellte Liquiditätslücke zu schließen. Diese Vorgabe erfüllte der Klub nicht. Die Lücke wurde zu weniger als 50 Prozent geschlossen, sodass gemäß der Richtlinien im DFB-Statut 3. Liga zwei Punkte abgezogen werden.

Die Entscheidungen gegen Türkgücü sind noch nicht rechtskräftig. Der Klub kann innerhalb der Frist von einer Woche Widerspruch einlegen.