VON OLIVER GRISS UND BERND FEIL (FOTO)

Die Fans des TSV 1860 verhalten sich seit dem Beginn der Pandemie-Krise vorbildlich.

Und trotzdem wird den Klub interessieren, dass der Bundesgerichtshof die Klage des FC Carl Zeiss Jena zu Kollektivstrafen abgewiesen hat. Bedeutet, dass der DFB weiterhin die Vereine beim Fehlverhalten ihrer Anhänger und Zuschauer mit Geldstrafen belegen darf.

Geklagt hatte der Regionalligist, der die Frage grundsätzlich klären lassen wollte - und nun auch in letzter Instanz unterlag (Az. I ZB 54/20). Die Rechts- und Verfahrensordnung des DFB sieht vor, dass für Zwischenfälle im Stadionbereich die Vereine haften.

Der FC Carl Zeiss Jena, damals noch in der dritten Liga, soll für Störungen von zwei Heimspielen und einer Auswärtspartie im Jahr 2018 insgesamt knapp 25.000 Euro zahlen. Vor dem zuständigen Schiedsgericht war der Verein unterlegen. Mit der Entscheidung des BGH hat dieser Schiedsspruch nun Bestand.

Der DFB sieht sich durch die BGH-Entscheidung “uneingeschränkt in seiner Auffassung bestätigt, wonach es bei den von der Verbandsgerichtsbarkeit verhängten Geldstrafen nicht um strafähnliche Sanktionen für in der Vergangenheit liegendes Fehlverhalten von Anhängern, sondern um präventive Maßnahmen zur Verhinderung zukünftiger Zuschauerausschreitungen und damit um die Sicherung eines ordnungsgemäßen Spielbetriebs geht”, wie Interimspräsident Rainer Koch mitteilte.

Es sei “abschließend und zweifelsfrei sichergestellt, dass die DFB-Rechtsorgane einerseits ihre Arbeit auf der Basis der Richtlinie für die Arbeit des DFB-Kontrollausschusses uneingeschränkt fortsetzen”, sagte er, “und dass sie andererseits die Unterstützung und Mitwirkung der Vereine, die anders als der DFB den Zugang zu ihren Anhängern haben, zur Sicherung eines störungsfreien Spielbetriebs einfordern können.”

Der Dachverband für Fanhilfen bezeichnete das Urteil als “fatales Signal” für die Fan-Rechte. “Die vom DFB-Sportgericht verhängten Kollektivstrafen gegen Fans und Vereine widersprechen zutiefst dem Grundsatz der demokratischen Rechtsprechung”, sagte Danny Graupner vom Verein der Fanhilfen. Dies sei eine “Sippenhaft, wie wir sie nur aus dem Mittelalter kennen” und zeige eindeutig, dass “das Verteilen von Kollektivstrafen mit der Gießkanne unverhältnismäßig ist”.