VON OLIVER GRISS UND BERND FEIL (MIS)

Das Ständige Schiedsgericht hat die Verhandlung über den Antrag von Hannover 96 und Klubpräsident Martin Kind (74) auf Bewilligung einer Ausnahmegenehmigung von der 50+1-Regel vertagt. “Beide Seiten haben ihre Argumente ausführlich dargelegt. Das Verfahren wird im kommenden Jahr fortgesetzt”, teilte die Deutsche Fußball Liga (DFL) am Dienstag mit. Damit bleibt Kind, der die Mehrheit der Geschäftsanteile des Fußball-Klubs übernehmen will, vorerst im Wartestand.

Sollte Kind nicht Recht bekommen, will der Unternehmer gegen die 50+1-Regel klagen.