VON OLIVER GRISS UND BERND FEIL (FOTO)

Möglicherweise hat der Schweinfurter 3:1-Triumph im Toto-Pokal-Achtelfinale gegen Würzburg ein juristisches Nachspiel - Grund: Der Drittligist hat Einspruch gegen die Wertung eingelegt. Die Würzburger begründen ihr Einspruchsschreiben damit, dass der FC Schweinfurt 05 nicht die in der Spielordnung festgelegte erforderliche Anzahl von vier Spielern, die am 1. Juli 2018 das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (U23-Spieler), im Kader hatte. Das BFV-Sportgericht unter Vorsitz von Dr. Christoph Kern (Augsburg) hat die Ermittlungen aufgenommen und die Schnüdel zu einer Stellungnahme aufgefordert.

Sollte dem Protest stattgegeben werden, würden die Würzburger höchstwahrscheinlich anstelle des FC Schweinfurt im Viertelfinale in Illertissen spielen. Die Löwen treten am 10. Oktober in Buchbach an.