VON OLIVER GRISS

“Wenn der Erste klagt, dann fällt die 50+1-Regel.” Sagte zuletzt Red Bull-Sportchef Ralf Rangnick bei Sky.

Löwen-Investor Hasan Ismaik hat nach dem Absturz des TSV 1860 in die Regionalliga Bayern beim Bundeskartellamt zumindest Beschwerde gegen diese Regel eingerecht.

Auf “Sport Bild”-Nachfrage erklärte das Bundeskartellamt nun, dass die Beschwerde des Jordaniers von der für den Sport zuständigen Beschlussabteilung der Behörde geprüft werde. Allerdings sei noch unklar, ob man sich überhaupt für die Klage zuständig erklären und den Kläger nicht an ein ordentliches Gericht verweisen würde.

DFB-Vize Rainer Koch glaubt, dass Ismaik nicht klageberechtigt sei. Es bleibt spannend an der Grünwalder Straße.