VON OLIVER GRISS UND STUART FRANKLIN (BONGARTS/GETTY IMAGES)

Die Gerechtigkeit hat gesiegt: Die wegen Dunkelheit am 1. Spieltag abgebrochene Partie zwischen dem FC Pipinsried und der SpVgg Greuther Fürth II wird nicht wiederholt. Das entschied das BFV-Sportgericht. Weil den Franken im Urteil unterstellt wird, den Spielabbruch schuldhaft herbeigeführt zu haben, gehen die Punkte an den Liga-Neuling, der bis zur 85. Minute mit einem Mann mehr auf dem Feld 2:1 führte. Zudem müssen die Kleeblättler eine Geldstrafe in Höhe von 500 Euro zahlen.

Die Fürther bestritten in einer Stellungnahme ein absichtliches Vorgehen - einer Darstellung, der das Sportgericht nicht folgte: “Nach kritischer Würdigung aller dem Sportgericht Bayern in diesem Zusammenhang vorgelegten Statements und schriftlichen Zeugenaussagen kommt das Sportgericht Bayern mit dem diesem Verfahren offiziell beigetretenen Verbandsanwalt zu der festen Überzeugung, dass die SpVgg Greuther Fürth die vom SR angeordnete Spielfortsetzung angesichts der geringen Restspielzeit, der zahlenmäßigen Unterlegenheit und der daraus resultierenden sehr geringen Wahrscheinlichkeit einer Ergebnisänderung schuldhaft so lange verzögert hat, bis ein Weiterspielen wegen der Lichtverhältnisse nicht mehr möglich war”, heißt es im Urteil.

Und weiter: “Dies ergibt sich zum einen aus den schriftlichen Aussagen der vom FC Pipinsried benannten Zeugen, zum anderen insbesondere aber auch aus dem Statement eines absolut neutralen langjährigen Verbandsfunktionärs des BFV, der aus dem Schiedsrichterwesen kommt und der sehr sachorientiert und ohne jeglichen Belastungseifer seine Beobachtungen schildert. Danach seien die Gästespieler bereits beim Pfiff des Schiedsrichters unter der Eingangstüre zum Sportheim gestanden und erst danach wohl wieder in die Kabine gegangen. Ferner habe er deutlich gehört, wie der Gästetrainer gesagt habe: “Wir gehen da nicht mehr raus!”