Die Löwen nehmen das DFB-Urteil an: Verein will gegen die Täter vorgehen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den TSV 1860 München am Donnerstag im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss aufgrund unsportlichen Verhaltens in vier Fällen, „begangen durch vier rechtlich selbständige Handlungen“, mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt. Die Strafe resultiert aus verschiedenen Vergehen im Rahmen der Auswärtsspiele in Bochum,  Paderborn, Dresden und beim FSV Frankfurt.  Die Löwenfans fielen dabei negativ durch das Zünden von Pyrotechnik und bei zwei Begegnungen durch das Werfen von Gegenständen auf das Spielfeld auf.  Die Löwen haben dem Urteil zugestimmt, das damit rechtskräftig ist. Der TSV 1860 behält sich in diesen Fällen rechtliche Schritte gegen klar identifizierbare Täter vor.