VON OLIVER GRISS

Obwohl der Ball nicht hinter der Torlinie war, hat das DFB-Sportgericht den Einspruch des TSV 1860 gegen die Wertung der 1:2-Pleite in Duisburg im Einzelrichterverfahren - wie erwartet - abgelehnt. Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, sagte am Mittwoch gegenüber dfb.de: “Der Einspruch ist offensichtlich unbegründet und zurückzuweisen. Bei der fraglichen Entscheidung, bei der es nicht darauf ankommt, ob der Ball tatsächlich im Tor war, handelt es sich eindeutig um eine Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters, die nicht anfechtbar ist. Sie unterliegt daher auch nicht der Überprüfung durch die Sportgerichte.”

Der TSV 1860 hatte seinen Einspruch mit einem möglichen Regelverstoß des Schiedsrichter-Gespanns um Thorben Siewer (Drolshagen) bei der Toranerkennung des Treffers zum zwischenzeitlichen 1:1-Ausgleich durch Duisburgs Thomas Bröker begründet.

Pikant: 1860-Geschäftsführer Markus Rejek hatte im März 2014 sich gegen die Torlinien-Technik entschieden - seine Begründung damals: “Die Torlinien-Technik bedeutet einen hohen finanziellen Aufwand. Folglich ist der Mehrwert nur gering.” Der Mehrwert wären drei Punkte in Duisburg gewesen.

PS: Bei der EM in Frankreich wird übrigens das Hawk Eye (Falkenauge) eingesetzt, damit solche Fehlentscheidungen wie in Duisburg vermieden werden.