VON OLIVER GRISS

Das DFB-Sportgericht hat den TSV 1860 wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt. Bei der 0:1-Pleite in Heidenheim hatte ein 1860-Fan im Gästeblock ein bengalisches Feuer gezündet. Darüber hinaus wurde während des Zweitligaspiels beim 1. FC Nürnberg am 17. August 2015 mehrfach Pyrotechnik im Gästeblock abgebrannt. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.