DFB verklagt 1860 zu einer Geldstrafe von 40.000 Euro - wegen dem Einsatz von Pyrotechnik der Fans

Das DFB-Sportgericht hat den TSV 1860 wegen des Einsatzes von Pyrotechnik im Zuschauerbereich bei drei Spielen in der Rückrunde sowie im Relegations-Hinspiel in Kiel (0:0) zu einem Zuschauerteilausschluss auf Bewährung - die Dauer beträgt acht Monate - und zu einer Geldstrafe von 40.000 Euro verurteilt. 30.000 Euro davon können die Löwen in sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen investieren, müssen dies dem DFB bis zum Ende der Bewährungsfrist nachweisen.

Bildschirmfoto 2015-07-20 um 11.44.01Die Vollstreckung des Zuschauerteilausschlusses erfolgt nur dann, wenn es innerhalb der Bewährungszeit zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt. Heißt: Wenn es in der Löwen-Kurve noch einmal brennt, dann droht dem TSV 1860 möglicherweise die Sperrung der Nordkurve in der Allianz Arena. „Unsere Fans waren in der letzten Saison absolut erfolgsentscheidend, als es um den Klassenerhalt ging. Darauf sind wir stolz und wir wünschen uns, dass dieser Zusammenhalt zwischen Mannschaft und Fans auch in dieser Saison gelebt wird”, so Geschäftsführer Markus Rejek und erklärt Folgendes zu den Vorkommnissen: „Abgesehen von der starken Unterstützung unserer Fankurve mussten wir leider erleben, dass diese Plattform bei einigen Spielen für den Einsatz und das Werfen von Pyrotechnik missbraucht wurde. Insbesondere in Karlsruhe wurden die Grenzen dabei massiv überschritten. Für ein solches Verhalten gibt es keinerlei Verständnis. Gegen identifizierte Täter werden wir dementsprechend konsequent vorgehen. Ich muss nicht ausführen, wie groß der Schaden wäre, wenn die Bewährungsstrafe widerrufen wird. Deshalb kann es nur das Ziel von uns allen sein, Vernunft zu beweisen und dieses Szenario gemeinsam zu verhindern, indem wir uns auf die positiven Seiten des Fansupports konzentrieren. Wir werden unseren Teil durch eine weitere Verstärkung der Fanarbeit dazu beitragen.” Der TSV 1860 hat dem Urteil zugestimmt. Es ist damit rechtskräftig.