VON MARK GEIGER

Ein Sieg für Präsident Gerhard Mayerhofer und 1860 war der Kirmaier-Prozess vor dem Landgericht München I nicht. Im Gegenteil: Im Saal 104 ging es zeitweise hoch her, beide Parteien führten schlagkräftige Argumente ins Feld. Am Ende steht - zum Glück für den Verein - die Einsicht beider Parteien, einen Vergleich auszuarbeiten. Gütlich soll sich geeinigt werden. Am 6. Juni (9 Uhr) wird das Ergebnis dann vor Gericht präsentiert.

Fest steht schon jetzt, dass die alte Satzung laut Richterin Weitnauer in Kraft ist und die neue, auf der Delegiertenversammlung im April 2013 beschlossene, keine Gültigkeit besitzt. Warum? Weil der TSV 1860 bei der Bestellung von Hep Monatzeder zum Präsidenten offenbar Fehler im Vereinsregister machte. Und da Monatzeder zusätzlich auf der Versammlung durchfiel, hätte er nie zur Mitgliederversammlung laden dürfen. “Der Aufsichtsrat hat sich im Fall Monatzeder über die Entscheidung der Delegierten hinweggesetzt”, so Richterin Weitnauer. “Die Mitgliederwahl ist total konträr zur alten Satzung, die aktiv ist, daher kann die Wahl nicht gelten.”

Was heißt das jetzt für 1860? Ganz einfach in den Worten des Anwalts von Helmut Kirmaier, Heinz Veauthier, gesagt: “Mayerhofer hat kein Amt! Wenn die Klage zurückgezogen werden sollte, wäre er mit seinem Präsidium im Amt und alle Beschlüsse würden gültig werden, obwohl sie eigentlich gesetzlich nicht legitimiert sind.” Veauthier weiter, falls der Klage aber stattgegeben würde: “Herr Monatzeder hat kein Amt, das Register ist hier falsch. Dieter Schneider und seine Vizes, Hauner und Maget, wären dann wieder das Präsidium. Die Eintragung von Monatzeder war nicht rechtens.”

Es bleibt spannend, wie der Fall ausgeht, klar ist: Eine Niederlage des Klubs und im Zuge dessen Mayrhofers wäre fatal, dass sieht sogar die Richterin Weitnauer so: “Herr Kirmaier, bedenken Sie die möglichen Konsequenzen, die das nach sich ziehen kann. Es geht nicht nur ums Rechthaben.”

Werden sich beide Parteien einigen können? Diskutieren Sie mit!