Der Löwe ist zurück, auch für kommerzielle Zwecke? Das sagt das Markenamt
- VON OLIVER GRISS UND IMAGO (FOTO)
- 05.11.2026 09:55
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Wann kommt der Löwe wieder aufs Trikot? Weltmeister Thomas Häßler war einer der prominentesten Träger dieses Trikots.
VON OLIVER GRISS UND IMAGO (FOTO)
Denn die Fanshops von Ex-Investor Hasan Ismaik verkaufen weiter: an der Grünwalder Straße 114, in der Orlandostraße und am Münchner Flughafen. Von Auflösungserscheinungen ist nichts zu sehen. Selbst auf dem Vereinsgelände - im Hoheitsgebiet des e.V. - können die Anhänger weiterhin in den Ismaik-Shops einkaufen. Und es kommen weiter neue Sortimente in die Regale.
Wie passt das zusammen?
Im Mittelpunkt steht eine Lizenzvereinbarung mit der inzwischen insolventen KGaA, die Ismaiks Gesellschaft die kommerziellen Nutzungsrechte an 1860-Marken bis zum 30. Juni 2031 sichern soll. Damit stellt sich eine entscheidende Frage: Was bedeutet die Rückkehr der Marken zum e.V. für diese Vereinbarung – und für den Verkauf eigener Fanartikel mit dem Löwen?
db24 hat beim Deutschen Patent- und Markenamt nachgefragt.
db24: Können Sie den Inhaberwechsel bestätigen? Welche Marken beziehungsweise Registernummern sind betroffen, und bezeichnet das genannte Datum die tatsächliche Übertragung oder deren Eintragung im Register?
Beim Deutschen Patent- und Markenamt ist am 28.09.2026 ein Umschreibungsantrag für insgesamt 31 Marken der TSV München 1860 GmbH & Co. KGaA auf den Turn- und Sportverein München von 1860 e.V. eingegangen. Antragsteller ist der Insolvenzverwalter der TSV München 1860 GmbH & Co. KGaA auf der abgebenden Seite, die Annahme der Übertragung hat der Vorstand des Turn- und Sportverein München von 1860 e.V. erklärt. Das Wirksamkeitsdatum im Register ist das Datum des Eingangs des Antrags beim Deutschen Patent- und Markenamt, dies war der 28.09.2026. Grundsätzlich ist die Eintragung im Register nicht konstitutiv, das bedeutet: Die Änderung im Register heißt nicht zwangsläufig, dass der Rechtsübergang tatsächlich stattgefunden hat. Wir prüfen dies anhand der vorgelegten Unterlagen; weitere eigene Recherchen stellen wir nicht an. Grundsätzlich sind Marken frei übertragbar, dies kann auch komplett außerhalb des Registers erfolgen.
db24: Welche Bedeutung hat dieser Inhaberwechsel für bereits bestehende Lizenzen – insbesondere für die kommerziellen Nutzungsrechte, die einer Hasan Ismaik zuzurechnenden Gesellschaft bis 2031 eingeräumt worden sein sollen? Verstehen wir § 30 Absatz 5 MarkenG richtig, dass diese durch die Übertragung allein grundsätzlich unberührt bleiben?
Das ist eine Rechtsfrage. Dazu darf das Deutsche Patent- und Markenamt keine Auskunft geben, da dies den rechtsberatenden Berufen vorbehalten ist. Hierfür sind ausschließlich Rechts- und Patentanwälte zuständig.
db24: Sind bei den betreffenden Marken Lizenzen oder Änderungen beziehungsweise Löschungen von Lizenzeinträgen vermerkt? Wer ist gegebenenfalls als Lizenznehmer eingetragen?
Bei einer stichprobenhaften Durchsicht konnten wir keine eingetragenen Lizenzen feststellen. Die Eintragung von Lizenzen ist auch eher unüblich.
