1860-Insolvenzverfahren: Verzichtet Ismaik auf Beschwerde?
- VON OLIVER GRISS UND IMAGO (FOTO)
- 15.09.2026 08:57
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Ein Bild mit Symbolcharakter: Hasan Ismaik und die Kasse.
VON OLIVER GRISS UND IMAGO (FOTO)
Bis heute könnte im Insolvenzverfahren über das Vermögen der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA noch ein Rechtsbehelf gegen den Eröffnungsbeschluss eingelegt werden – sofern die maßgebliche Zwei-Wochen-Frist entsprechend läuft. Ob Hasan Ismaik (48) beziehungsweise eine beschwerdeberechtigte Seite diesen Schritt noch unternimmt?
Auf db24-Anfrage beim Landgericht München erklärte die Pressestelle am Montag jedenfalls: „Ein Rechtsbehelf ist bisher nicht bekannt.“ Das Insolvenzverfahren über die Fußballfirma der Löwen war am 1. September unter dem Aktenzeichen 1502 IN 2387/26 offiziell eröffnet worden. Gegen den Eröffnungsbeschluss ist grundsätzlich die sofortige Beschwerde möglich.
Forderungen der Gläubiger können noch bis zum 20. Oktober bei Insolvenzverwalter Dr. Max Liebig angemeldet werden. Auch die Dauerkarten-Inhaber haben in den vergangenen Tagen Post von Liebig erhalten, um mögliche Ansprüche geltend zu machen. Dabei geht es um rund 5.500 Dauer-Abos.
Die Gläubigerversammlung ist für den 1. Dezember um 11 Uhr in der kleinen Olympiahalle in München terminiert.
Dem derzeitigen Gläubigerausschuss gehören Vertreter der Bundesagentur für Arbeit, des Freistaats Bayern (Finanzverwaltung) und der Landeshauptstadt München sowie Dr. Martin Schraufl, Rechtsanwalt und Leiter Legal & Regulatory bei der BayernInvest Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, und Rainer Kmeth an.
Kmeth ist aktuell Pressesprecher/Teammanager des TSV 1860 und vertritt in diesem Gremium vermutlich die Arbeitnehmerseite.
