DFB-Bundesgericht weist 1860-Beschwerde zurück
- Oliver Griss
- 08.07.2026 14:54
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VON OLIVER GRISS
Jetzt haben die Löwen es schwarz auf weiss…
Das DFB-Bundesgericht hat die Verwaltungsbeschwerde des TSV 1860 München zurückgewiesen, das verkündete der Verband am Mittwochnachmittag. Der im Juni getroffene Beschluss der DFB-Fachgruppe Spielbetriebe, den Münchnern trotz sportlicher Qualifikation die Zulassung für die 3. Liga in der kommenden Saison zu verweigern, ist damit bestätigt.
Den frei gewordenen Startplatz in der 3. Liga nimmt der TSV Havelse ein. Die Niedersachsen rücken gemäß § 55a der DFB-Spielordnung als bestplatzierter sportlicher Absteiger der abgelaufenen Spielzeit nach. Der TSV 1860 München steigt in die Regionalliga ab.
Die Giesinger hatten im Zulassungsverfahren eine gestellte wirtschaftliche Bedingung nicht erfüllt. Die erforderlichen Sicherheiten und Nachweise waren bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht beim DFB eingegangen. Die Fachgruppe Spielbetriebe hatte daher, nachdem die Fachgruppe Zulassungsbeschwerden die Nichterfüllung der Bedingung festgestellt hatte, entschieden, dem TSV 1860 keine Zulassung zu erteilen.
Die anschließende Verwaltungsbeschwerde des TSV 1860 gegen den Bescheid hat das Bundesgericht nun geprüft und im schriftlichen Verfahren als unbegründet zurückgewiesen. Damit wurde die Entscheidung der Fachgruppe Spielbetriebe bestätigt.
Das Urteil des Bundesgerichts ist auf DFB-Ebene letztinstanzlich. Damit dürfte auch geklärt sein, dass die Löwen in der Regionalliga Bayern starten.






