VON OLIVER GRISS UND IMAGO (FOTO)

Die Wahrscheinlichkeit, dass der TSV 1860 in die Dritte Liga reintegriert wird, ist nahezu aussichtslos. Jetzt bekamen die Hoffnungen der Fans einen weiteren Dämpfer. Wie die "SZ" berichtet, haben die zuständigen DFB-Gremien für Spielbetrieb und Zulassungsverfahren an das DFB-Bundesgericht beantragt: „Die Verwaltungsbeschwerde vom 18.06.2026 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.“ Bis zum 29. Juni kann die KGaA auf das Schreiben aus Frankfurt reagieren. Eine Entscheidung trifft das Bundesgericht nicht vor dem 3. Juli.

Der Lizenzentzug vom 11. Juni sei „rechtmäßig“, heißt es in dem Schreiben, das der SZ vorliegt: „Die Beschwerdeführerin versucht vergeblich von dem unstreitigen Umstand abzulenken, dass sie im Rahmen des Zulassungsverfahrens (…) eine Bedingung nicht erfüllt hat.“ Laut “SZ” habe die KGaA den Liquiditätsnachweis in Höhe von 2,3 Millionen Euro bis heute nicht erbracht. Der Geldeingang auf das Konto der Merchandising-Firma sei nicht geeignet, “die im Zulassungsverfahren gemachte Bedingung zu erfüllen”. Schließlich sei nicht die Fanartikel GmbH “weder Lizenznehmerin noch Bewerberin um eine Zulassung”. Hätten die KGaA und Ismaiks Firma HAM “in letzter Sekunde ernsthaft die Bedingung (…) erfüllen wollen, hätten sie diese Zahlung nicht an die TSV Merchandising, sondern auf ein Bankkonto der Beschwerdegegnerin geleistet”.

Ergo: KGaA und HAM hätten „die Möglichkeit gehabt, auch ohne Mitwirkung des e.V. (Stammverein, d. Red.) und ohne Unterzeichnung einer etwaigen Vereinbarung die Bedingung (…) fristgerecht innerhalb der Ausschlussfrist zu erfüllen, sofern sie das denn gewollt hätten“. Im Übrigen sei „bereits die Schlussfolgerung unzutreffend, dass der (…) e.V. mit der Übermittlung von Änderungsvorschlägen zu einer Vereinbarung den ,Abschluss der finalen HAM Vereinbarung treuwidrig vereitelt‘ haben soll“. Die Ober-Aufsicht in der KGaA hat Wochenanzeiger-Verleger Herbert Bergmaier, der vor einem Jahr überraschend Saki Stimoniaris abgelöst hat - überraschend deshalb, weil Bergmaier früher Pro1860-Boss war.

Die Ismaik-Seite soll den Lizenz-Entzug auch auf die 50+1-Regel geschoben haben. Die Antwort des DFB war eindeutig: “Dieses Gedankenspiel (…) ist in keiner Logik nachzuvollziehen und stellt lediglich den untauglichen Versuch dar, Unzulänglichkeiten und fehlende Abstimmungen in der eigenen Sphäre auf die Beschwerdegegnerin abzuwälzen.“

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