Haben die Löwen ihren ‚Befreiungskampf‘ wirklich zu Ende gedacht? Das steht im Kooperationsvertrag
- VON OLIVER GRISS UND IMAGO (FOTO)
- 15.06.2026 10:02
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VON OLIVER GRISS UND IMAGO (FOTO)
Der Reisinger-Nachfolger, der in seinem echten Leben außerhalb der Löwen-Blase zuletzt sechs Monate für eine Porzellanfirma arbeitete, glaubt, dass Mehrheitsgesellschafter Hasan Ismaik nicht kampflos gehen wird. “Ich stelle mich da auf einen Gerichtsstreit ein, der nicht über Monate, sondern über Jahre geht…”
Bedrohliche Aussichten für den klammen TSV - die zu erwartenden Anwaltskosten werden die jüngsten Spenden-Eingänge vermutlich um ein Vielfaches übersteigen, sollte es tatsächlich zu einem jahrelangen Prozess kommen. Die Ismaik-Seite wird die Kündigung des Kooperationsvertrages anfechten - und möglicherweise noch weitere rechtliche Schritte einleiten.
Je länger nichts passiert, desto undurchsichtiger wird die Lage an der Grünwalder Straße 114. Noch nie zuvor hat der TSV 1860 ein miserableres Bild abgegeben - und das will was heißen. Es gibt so viele Fragenzeichen. Dabei war es Mang, der immer davon gesprochen ist, dass die Löwen alles sind - nur kein Chaosklub.
Haben die Löwen-Bosse den angekündigten “Befreiungskampf” wirklich im Detail zu Ende gedacht? Dass die Vereinsseite nun den Anwalt Nicolai Walch, der kürzlich noch feierlich verabschiedet wurde, in den Aufsichtsrat der KGaA geschickt hat, lässt vermuten, dass die Fußballfirma nicht vor der Abwicklung steht.
Es ist durchaus denkbar, dass die Ismaik-Seite, die inzwischen vom Münchner Star-Anwalt Peter Gauweiler vertreten wird, eine Feststellungsklage erhebt. Die Folgen könnten erheblich sein: Sollte ein Gericht die Kündigung des Kooperationsvertrags für unwirksam halten, könnte dieser theoretisch wieder aufleben. Hinzu kommt die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht der Vertragspartner, die in einem möglichen Verfahren ebenfalls eine Rolle spielen dürfte.
Im Kooperationsvertrag, der am 30. Mai 2011 geschlossen wurde und db24 in Auszügen vorliegt, steht u.a. auf Seite 19 unter Paragraph 3 “Weitere Verpflichtungen der Vertragspartner”: “Der TSV 1860 e.V. verpflichtet sich gegenüber der HAM rechtsverbindlich, unwiderruflich und bindend für die Dauer dieser Kooperation, dass er keinesfalls selbst und/oder über einen Dritten (Ausnahme: KGaA) beim Fußballverband einen Antrag auf Erhalt einer Lizenz zur Teilnahme am Spielbetrieb an den Lizenzligen bzw. für in der Präambel, Ziffer 3 genannte Mannschaften für andere von den Fußballverbänden veranstaltete Ligen (ausdrücklich einschließlich der Dritten Liga und der Regionalliga) beantragt wird, unabhängig vom weiteren Verlauf des gesellschaftsrechtlichen Engagements der Parteien dieses Vertrages. Diese Verpflichtung des TSV 1860 e.V. gilt ausdrücklich auch bei einer Insolvenz der KGaA, der GmbH und den damit verbundenen Unternehmen. TSV 1860 e.V. kann von HAM eine Abänderung dieser Regelung für den Fall verlangen, dass keine berechtigten Interessen von HAM an der Durchsetzung dieser Klausel mehr bestehen.”
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Und: “Wenn HAM aus der KGaA ausscheidet und/oder die KGaA mit ausdrücklicher Zustimmung und Billigung von HAM aufgelöst wird, gelten die vorstehenden Bestimmungen nicht mehr. Alle vorstehenden Verpflichtungen gelten entsprechend für die HAM.” Sollte der Kooperationsvertrag in seinen alten Zustand versetzt werden, gibt es nur Verlierer.
Vor diesem Hintergrund wird auch die Mitgliederversammlung am kommenden Sonntag mit besonderer Spannung erwartet. Dort steht unter TOP 13 weiterhin die Zustimmung zur Gründung oder zum Erwerb einer GmbH für den Profifußball auf der Tagesordnung. Ob dieser Punkt angesichts der ungeklärten Rechtslage tatsächlich behandelt wird oder kurzfristig noch verschwindet, dürfte zu einer der spannendsten Fragen des Tages werden.






