Sitzungssaal 601: Was kostet 1860 der Mueller-Rauswurf?
- VON OLIVER GRISS UND IMAGO (FOTO)
- 25.02.2026 17:38
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Will eine saftige Abfindung von 1860: Ex-Geschäftsführer Oliver Mueller.
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Der Ex-Manager, der seinerzeit gegen den Willen von Mehrheitsgesellschafter Hasan Ismaik mit 50+1 als Geschäftsführer beim Drittligisten eingesetzt wurde, klagt gegen seine fristlose Kündigung im August 2024. Dem widerspricht der Klub, seine Arbeit soll “existenzgefährend” gewesen sein. Die Mueller-Seite hat die Vorwürfe abgestritten und pocht auf eine Summe im mittleren sechsstelligen Bereich.
Im vergangenen Herbst traf man sich vor dem Landgericht, ging allerdings ohne Ergebnis wieder auseinander. Nachdem zunächst 580.000 Euro (inklusive VIP-Karten, Laptop etc.) im Raum standen und man sich auch bei einem Vergleichsgespräch am 13. Oktober 2025 nicht einigen konnte und dabei 1860 ein Angebot in Höhe von 383.000 Euro ablehnte, kam man auch vor Gericht nicht weiter. Präsident Gernot Mang argumentierte damals im Saal: „Unser Thema ist, dass wir eine vernünftige Einigung erzielen. Mit Laptop, mit VIP-Tickets – das sind Sachen, die für mich nicht mehr seriös sind.“ Muellers Anwalt Christian Vogt konterte: „Es geht nicht darum, 580.000 Euro in den Raum zu werfen für sechs Monate Arbeit, sondern um einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum 30. Juni 2026. Deswegen ist das der falsche Ansatz…“
Die Auswahl, Mueller zu verpflichten, war seinerzeit eine bewusste 50+1-Entscheidung der e.V.-Seite – genauso wie die Einstellung von Dr. Christian Werner, der ebenfalls schon wieder Geschichte ist, obwohl er einen längerfristigen Vertrag besitzt. Beide Personalentscheidungen geschahen ausdrücklich gegen den Willen von Mehrheitsgesellschafter Ismaik.
Rechtsanwalt Nicolai Walch, der zuletzt seinen Rücktritt als Beirat und Verwaltungsrat des TSV 1860 verkündet hat, wurde im Jahr 2024 im Fanmagazin „Brunnenmiller“ auf die Frage nach seinem größten Erfolg so zitiert: „Die juristische Begleitung der Vertragsbeendigung mit dem alten kaufmännischen Geschäftsführer sowie die Einstellung der beiden neuen Geschäftsführer über Beschlüsse der Gesellschafterversammlung der TSV München von 1860 Geschäftsführungs-GmbH durch den e.V. als deren Alleingesellschafter. Es ist immer leicht dahingesagt, dass der e.V. ja einfach 50+1 ziehen könne. Es handelt sich aber tatsächlich um ein sehr komplexes Vorgehen mit diversen Hürden und Stolpersteinen. Wir waren in einer Situation, in der ein konsequentes Handeln dringend erforderlich war und sahen uns nicht nur einer starken Lobby, sondern auch rechtlichen Angriffen ausgesetzt.“
Sollte 1860 den Mueller-Prozess verlieren, droht eine saftige Nachzahlung an den Ex-Geschäftsführer. Man darf gespannt sein, wer dafür die komplette Verantwortung übernimmt.






