VON OLIVER GRISS UND IMAGO (FOTO)

Eigentlich wollten die DFL-Klubs am 11. Dezember über eine modifizierte 50+1-Version abstimmen. Doch die Anwälte von 1860-Mehrheitsgeselschafter Hasan Ismaik stellten einen Befangenheitsantrag beim Kartellamt - und so wurde die Abstimmung verschoben.

Der “Kicker” schreibt: Das Kartellamt wollte offenbar den EuGH-Spruch abwarten. Dies geht aus dem Schreiben hervor, mit dem die Liga die Klubs über die Vertagung informierte. “Da zudem am 21. Dezember 2023 die Verkündung einiger sportbezogener Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs ansteht (u. a. Rechtssache C-333/21 “European Superleague Company”) hält es die Beschlussabteilung für geboten, diese Entscheidungen, nach Bekanntwerden der Verkündungstermine, jetzt auch noch formal abzuwarten”, schrieb Liga-Chefjustiziar Jürgen Paepke Ende November an die 36 Klubs aus Bundesliga und Zweiten Liga und beruhigte sogleich: “Wir erwarten aus diesen Entscheidungen keine inhaltlich nachteiligen Auswirkungen auf das 50+1-Verfahren.”

Doch ob diese Sichtweise noch haltbar ist? “Kicker”-Reporter Benni Hofmann: “Da es sich bei der 50+1-Regel, die den Einfluss von Investoren zugunsten der eingetragenen Vereine begrenzt, um eine Wettbewerbsbeschränkung handelt, wird sich das Kartellamt das EuGH-Urteil sicherlich sehr genau ansehen. Womöglich wackelt 50+1 gerade mehr denn je…”