Online-Wahl bei 1860? Keine Satzungsänderung mehr nötig - das müssen Sie aber beachten!
- VON OLIVER GRISS UND IMAGO (FOTO)
- 30.03.2023 12:44
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VON OLIVER GRISS UND IMAGO (FOTO)
Bei den Löwen brodelt es…
Nach dem wiederholten sportlichen Versagen inklusive Nichtaufstieg rumort es an der Grünwalder Straße 114 gewaltig. Die große Frage: Wie kann wieder eine Aufbruchstimmung beim Giesinger Drittliga-Dino erzeugt werden? Welche Personalentscheidungen werden getroffen, um sportlich endlich so zu performen, damit alle glücklich sind?
Die Kritik am Präsidium um Robert Reisinger wird immer lauter - das bekommt der 59-jährige Ober-Löwe immer öfter zu spüren. Auch beim 1:4 gegen Dortmund 2 wurde Reisinger mit der Unzufriedenheit der Fans konfrontiert.
Noch bis zum Freitag können 1860-Mitglieder ihre Anträge für eine theoretische Satzungsänderung für die im Sommer anstehende Mitgliederversammlung beim Präsidium abgeben. Mehr dazu im Vereinsheft (siehe Link).
Nach einer Änderung laut Paragraph 32 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 14. März ist für eine Onlinewahl in Zukunft KEINE Satzungsänderung mehr nötig. Bei 1860 ist aber prinzipiell ratsam, diese Möglichkeit trotzdem in der Satzung zu verankern.
Was ist neu? Der Bundestag hatte Anfang Februar beschlossen, die Abhaltung digitaler Mitgliederversammlungen in Vereinen zu erleichtern. Neben Videokonferenzen soll künftig auch die Teilnahme per Chat oder Telefon möglich sein. Eine entsprechende Regelung in der Satzung ist nicht mehr nötig. Vereine sollen Mitgliederversammlungen künftig generell auch komplett virtuell oder in hybrider Form - also mit einzelnen zugeschalteten Mitgliedern - abhalten dürfen. Alle Teilnehmenden haben dabei das volle Stimmrecht. Das hat der Bundestag mit großer Mehrheit beschlossen. Bisher war dafür eine entsprechende Regelung in der Vereinssatzung die Voraussetzung. Eine Änderung der Satzung, um digitale oder hybride Versammlungen möglich zu machen, ist durch das Gesetz nicht mehr nötig.
Vereine haben aber weiter die Möglichkeit, hybride oder rein virtuelle Mitgliederversammlungen in ihren Satzungen auszuschließen. Und genau das kann bei 1860 der Haken sein, sollten sich 1860-Mitglieder weiter weigern, zur MV zu gehen. Bisher mussten Mitgliederversammlungen nach Vereinsrecht grundsätzlich als Präsenzveranstaltungen stattfinden.
Wie soll bei 1860 künftig eine Mitgliederversammlung abgehalten werden?
Teilnehmer: 3169
Virtuelle Mitgliederversammlungen sind nur dann möglich, wenn die Satzung des Vereins dies ausdrücklich vorsieht oder alle Mitglieder ausdrücklich zustimmen. Künftig kann zu einer hybride-Versammlung eingeladen werden. Sollte der Wunsch nach komplett virtuellen Versammlungen bestehen, kann darüber dann per Mitgliederbeschluss entschieden werden. Die Teilnahme wäre laut Gesetz “im Wege der elektronischen Kommunikation” möglich, was nach Angaben der Koalitionsfraktionen neben Video auch Chat, Telefon oder Abstimmung per E-Mail einschließt.
Ein Hauptargument der Politik: Durch die digitale Öffnung in großen Klubs - wie 1860 mit seinen über 25.000 Mitgliedern - wäre die Anreise nach München nich mehr nötig. Im vergangenen Jahr wurde Präsident Reisinger mit 290 (!) Ja-Stimmen im Amt bestätigt.
Was heißt die Gesetzesänderung speziell für 1860? Erst müsste man zur kommenenden Mitgliederversammlung (Datum noch nicht bekannt) persönlich erscheinen, um dann darüber abzustimmen, ob in Zukunft ein virtuelles Treffen gewünscht ist oder nicht. Frühestens 2024 könnte bei den Löwen damit online wichtige Klub-Entscheidungen getroffen werden. Aber dazu müssten erst einmal die Mitglieder zur MV gehen…
Haben Sie vor, einen Satzungsänderungsantrag bei 1860 einzureichen - oder ist dies bereits geschehen? Haben Sie Erfahrungen mit dem Procedere in den letzten Jahren gemacht - und wenn ja: Welche? Schreiben Sie uns unter redaktion@dieblaue24.de
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