VON OLIVER GRISS UND BERND FEIL (FOTO)

Das wird der Geschäftsführung des TSV 1860 nicht gefallen…

Das DFB-Sportgericht hat den Drittligisten mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.800 Euro belegt. Damit ahndete der Verband das Abbrennen von mindestens acht pyrotechnischen Gegenständen bei der 1:2-Pleite in Rostock am 26. Oktober.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig. In der Strafentabelle rücken die Löwen mit einer Gesamtstrafe von 14.400 Euro in dieser Saison auf den sechsten Platz vor.