VON OLIVER GRISS UND ULI WAGNER (FOTO)

Nur noch 23 Tage bis zur Mitgliederversammlung des TSV 1860 am 30. Juni - wie entscheidet sich das Volk? Wird Präsident Robert Reisinger im Amt bestätigt? Insgesamt sind 17.000 Mitglieder stimmberechtigt - kommt’s zu einer neuen Rekordbeteilung in der Konzerthalle “Zenith”?

Der Verein hat am Freitag auf tsv1860.org die wichtigsten Fragen zur MV beantwortet.

Darf mein Hund mit in die Halle? Nein

Kann ich meine Kinder mitnehmen? Gerne, sie müssen sich dann als Gäste registrieren lassen.

Kann ich auch später kommen? Natürlich, Sie werden am Eingang registriert.

Wie lange dauert die Mitgliederversammlung? Es kommt auf die „Diskussionslust“ der Mitglieder an, die Versammlung ist auf acht Stunden veranschlagt.

Darf ich eigene Getränke und Verpflegung mitbringen? Ja, nach Abstimmung mit dem Ordnungsdienst. Es gibt aber einen Getränke- und Verpflegungsservice.

Wie groß ist die Halle? Bekomme ich sicher einen Platz? Bestuhlt finden 2.500 Personen Platz, mindestens weitere 500 Personen haben Stehplätze.

Gibt es wieder so lange Warteschlangen? Zu Stoßzeiten kann es durchaus Warteschlangen geben. Aufgrund unserer neu eingeführten Registrierung per Barcode auf dem Mitgliedsausweis gehen wir davon aus, dass wir für eine erhebliche „Prozessoptimierung“ sorgen können.

Darf ich Fotos machen? Nein.

Ist das Zenith behindertengerecht? Ja, alle Locations sind barrierefrei zu erreichen und verfügen über die entsprechenden Sanitäranlagen.
Allgemeines

Warum findet die Mitgliederversammlung statt? Die Satzung des Vereins sieht eine jährliche Mitgliederversammlung vor. Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschließende Vereinsorgan. Somit kommt ihr eine hohe Bedeutung zu. In der Satzung sind die verschiedenen Aufgaben der Mitgliederversammlung im Detail geregelt. Viele Aufgaben im Verein können ohne die Beschlüsse der Mitgliederversammlung nicht durchgeführt werden.

Warum findet die Mitgliederversammlung jetzt statt? Das Geschäftsjahr des Vereins geht vom 1. Juli bis zum 30. Juni des Folgejahres. Damit der Haushaltsplan für das kommende Geschäftsjahr genehmigt werden kann, soll die Mitgliederversammlung möglichst zwischen dem 1. April und dem 30. Juni abgehalten werden.

Ich habe keine Einladung bekommen, darf ich trotzdem teilnehmen? Teilnehmen dürfen alle Mitglieder des Vereins. Die Einladung erfolgte mit der Mitgliederzeitschrift DIE SECHZGER. Jedes Mitglied konnte und kann wählen, ob es die Zeitschrift per Post oder per Email erhält. Der Versand erfolgt jeweils an die dem Verein zuletzt bekannte Anschrift bzw. Emailadresse. Wer keine Zeitschrift bekommen hat, sollte sich bei Frau Grübel in der Mitgliederverwaltung des Vereins melden und ggf. die Adressdaten aktualisieren (regine.gruebel@tsv1860.org).

Ich habe meinen Mitgliedsausweis für das Geschäftsjahr 2019/20 noch nicht erhalten, darf ich trotzdem zur Veranstaltung? Die Mitgliedsausweise 2019/20 wurden bereits verschickt. Sollte dieser nicht angekommen sein, istz auch eine Legitimation mit dem Ausweis 2018/19 möglich. Ggf. kann auch anhand eines Personalausweises, Reisepasses oder Führerscheins festgestellt werden, wer Mitglied ist.

Ich bin gerade erst eingetreten, darf ich trotzdem teilnehmen? Ja. Für die Teilnahme spielt die Dauer der Mitgliedschaft keine Rolle. Nur um wahlberechtigt zu sein, ist eine Mindestdauer von einem Jahr Voraussetzung.

Ich habe an dem Tag leider keine Zeit, darf ich jemand anderen hinschicken?
Das geht nicht. Das Stimmrecht darf nur persönlich ausgeübt werden.

Was bedeutet „Entlastung“? Sie bedeutet die Billigung der Geschäftsführung und die Anerkennung der geleisteten Arbeit, verbunden mit dem Ausspruch des Vertrauens für die bevorstehende Wahlperiode.

Kann ich Fragen stellen auf der MV? Jedes Mitglied hat die Möglichkeit, zu den einzelnen Tagesordnungspunkten Fragen zu stellen oder Meinungen bzw. Anmerkungen zu äußern. Die Redebeiträge müssen vorab beim Wahlausschuss angemeldet werden, damit diese vorab geordnet und dem entsprechenden Redner gegeben werden können.

Wie kann ich einen Antrag stellen? Was muss ich beachten? Anträge zur Mitgliederversammlung konnten bis einschließlich Freitag, den 31. Mai 2019, schriftlich beim Präsidium eingereicht werden:

persönlich während der Geschäftszeiten (Mo.-Fr. | 9-17 Uhr)
per Post an TSV München von 1860 e.V., Grünwalder Str. 114, 81547 München
per Fax unter 089 / 642785-148
per Email an ekkehardt.krebs@tsv1860.org
Für die Rechtzeitigkeit der Antragstellung war das Datum des Poststempels bzw. das Absendedatum des Faxes oder der Email entscheidend.

Satzungsändernde Anträge können nicht mehr eingereicht werden. Hierfür ist die Frist am 22.03.2019 abgelaufen. Bitte prüfen Sie nach Möglichkeit vorab, ob Ihr Antrag tatsächlich den e.V. betrifft und die Mitgliederversammlung überhaupt zuständig ist für Ihr Anliegen.

Nach Zugang der Anträge entscheidet der Wahlausschuss, ob diese zugelassen werden können, d.h., ob sie in das Aufgabengebiet der Mitgliederversammlung fallen, ob sie rechtlich in Ordnung und auch realistisch umzusetzen sind. (Beispiel: Ein Antrag „Verpflichtung von Spieler XY zur Saison 2019/2020“ ist weder Aufgabe des e.V., noch eine solche der Mitgliederversammlung)

Kann ich die Anträge vorab einsehen? Alle rechtzeitig eingegangen und formal korrekten und zugelassenen Anträge werden vor der Versammlung auf der Homepage des Vereins (www.tsv1860.org) veröffentlicht und liegen zudem zu den Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr) auf der Geschäftsstelle, Grünwalder Straße 114, im Büro von Herrn Krebs zur Einsicht aus. Am Tage der Versammlung erhalten Sie die Anträge zudem in schriftlicher Form.

Warum müssen satzungsändernde Anträge früher eingereicht werden? Über satzungsändernde Anträge müssen die Mitglieder mit der Einladung informiert werden. Dies ist gesetzlich so vorgeschrieben. Die Frist hierfür wurde in der SECHZGER 1/2019 bekannt gegeben und ist am 22.03.2019 abgelaufen.

Wer wird gewählt? Gewählt wird das Präsidium: Präsident und zwei Vizepräsidenten.

Wie kann ich Kandidat*innen für das Amt des Präsidenten bzw. Vizepräsidenten vorschlagen? Es können keine Kandidat*innen mehr vorgeschlagen werden. Die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen endete am 31.01.2019. Dies wurde in der Ausgabe 4/18 der Mitgliederzeitung DIE SECHZGER bekannt gegeben.

Wie lange muss ich Mitglied sein, um abstimmen zu dürfen? Abstimmen dürfen nur Mitglieder, die mindestens ein Jahr Mitglied sind, d.h. spätestens am 30. Juni 2018 eingetreten sind.

Ich bin passives Mitglied, was muss ich tun um wählen zu dürfen? Für das Wahlrecht spielt es keine Rolle, ob jemand passives oder aktives Mitglied ist. Außerordentliche Mitglieder dagegen haben kein Stimmrecht.

Kann man auch online abstimmen? Das geht nicht. Das Stimmrecht darf nur persönlich ausgeübt werden.

Dürfen Jugendliche und Kinder auch wählen? Mitglieder sind erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr stimmberechtigt. Natürlich sind unsere vielen jungen Mitglieder aber herzlich willkommen auf der Versammlung!

Ich bin gerade erst wieder eingetreten, darf ich trotzdem wählen, wenn ich früher schon einmal Mitglied war? Mitgliedszeiten vor einem Austritt werden nicht auf die Dauer der Mitgliedschaft angerechnet.

Wie werden die Wahlen und Abstimmungen durchgeführt? Unsere Satzung sieht grundsätzlich eine offene Stimmabgabe vor. Die Mitgliederversammlung kann aber auf Antrag von mindestens 20 Prozent der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder eine geheime Stimmabgabe beschließen. Bei Wahlen und Abstimmungen entscheidet in der Regel die einfache Mehrheit (d.h. mehr JA als NEIN-Stimmen). Enthaltungen müssen nicht gezählt werden; diese können durch Abzug der Anzahl der abgegeben Stimmen von der Anzahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder ermittelt werden.

Was ist der Unterschied zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Mitgliedschaft? Außerordentliche Mitglieder dürfen nicht an Wahlen und Abstimmungen teilnehmen und sind nicht wählbar. Zu den außerordentlichen Mitgliedern zählen juristische Personen (z.B. Firmen) und Personen, die sich freiwillig und ausdrücklich für eine außerordentliche Mitgliedschaft entschieden haben und daher einen ermäßigten Beitrag zahlen. Ordentliche Mitglieder sind alle erwachsenen Mitglieder, die den vollen Beitrag zahlen. Dazu kommen die Jugend- und die Ehrenmitglieder sowie Mitglieder, die einen ermäßigten Beitrag aus folgenden Gründen zahlen: Ehepartner oder eingetragene Partnerschaft; Schwerbehinderte; RentnerInnen, PensionistInnen, SeniorInnen ab 65 Jahren; SchülerInnen ab 18 Jahren, StudentInnen, Auszubildende ab 18 Jahren; TeilnehmerInnen am freiwilligen Wehrdienst und am Bundesfreiwilligendienst oder an vergleichbaren Diensten; EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenunterstützung, Sozialhilfe, Sozialgeld, Grundsicherung oder vergleichbaren sozialen Leistungen

Kann ich noch vor der Mitgliederversammlung 2019 ordentliches Mitglied werden?
Mitgliedsanträge von Neumitgliedern müssen noch rechtzeitig vor der Mitgliederversammlung eingereicht werden (siehe www.tsv1860.org/mitgliedschaft/). Dabei ist zu beachten, dass eine Bearbeitungszeit anfällt. Ein außerordentliches Mitglied des Vereins kann seinen Mitgliedsstatus jeweils zum Beginn des Geschäftsjahres (1. Juli) ändern. Hierzu kontaktieren Sie bitte Frau Grübel (regine.gruebel@tsv1860.org).

Was ist der Unterschied zwischen „aktivem“ und „passivem“ Mitglied? Aktive Mitglieder üben im Verein eine Sportart aus, passive Mitglieder unterstützen ihren Verein ohne eine Sportart auszuüben.