VON OLIVER GRISS UND ROBBY FORSTER (FOTO)

War im Vorjahr die Mitgliederversammlung ein Spektakel - und das nicht nur, weil Mehrheitsgesellschafter Hasan Ismaik erstmals eine 1860-Veranstaltung in dieser Dimension besuchte, sondern auch prominente Namen für den Verwaltungsrat kandidierten (u.a. Klaus Lutz, Martin Gräfer und Thomas Hirschberger), wird das Löwen-Treffen am 6. Juli vermutlich ohne großen Emotionen über die Bühne gehen. Denn: Nachdem schon seit längerer Zeit die Wachablösung im Präsidium (Gernot Mang für Robert Reisinger) bevorsteht, haben sich für die freien Posten im Wahlausschuss beziehungsweise im Verwaltungsrat jeweils nur zwei Kandidaten beworben. Für den Wahlausschuss stellen sich Michael Huber und Uwe Seemann zur Verfügung, für den freien Platz im Kontrollgremium des Vereins kandidieren Günther Kreuzhuber und Jürgen Pusch.

Wer sind die beiden Löwen-Köpfe für den VR? Kreuzhuber ist oft bei Auswärtsspielen des TSV 1860 zu sehen. Der 65-jährige gelernte Koch war Prokurist bei Metro C&C und Mitglied Tarifkommision Groß & Aussenhandel Bayern. Außerdem kennt er die Fan-Arbeit, gehört zu den Gründungsmitgliedern von “Löwen 78”. Und Pusch ist Vorstand bei “Weiss und Blau für den TSV”. Der 58-Jährige ist seit 2016 Lebensmitglied. Aktuell ist er als Berater tätig, zuvor war er Vorstandsvorsitzender der Jülo AG.

Die 1860-Mitglieder Florian Ebner und Peter Birkenbeul haben einen satzungsändernden Antrag im Hinblick auf die zukünftige Wahl des Präsidiums gestellt. Die Pflicht zur Prüfung der Kandidaten sowie die Pflicht Kandidaten der Mitgliederversammlung vorzuschlagen, soll entfallen. Diese Verantwortung lieg aktuell in den Händen des Verwaltungsrats. „Die Präsidiumsmitglieder werden einzeln auf Vorschlag des Verwaltungsrats für jeweils drei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt“, heißt es in der aktuellen Satzung. Laut einem Antrag soll der Teil „auf Vorschlag des Verwaltungsrats“ gestrichen werden. Auch der Passus „Der Verwaltungsrat hat dem Wahlausschuss hierzu Kandidaten vorzuschlagen“, soll weiter unten in der Satzung, wo es um die Durchführung der Wahl geht, gestrichen werden. Dem Antrag zufolge soll außerdem die Pflicht für die Prüfung der „Eignung der Kandidaten für das Präsidium“ durch den Verwaltungsrat gestrichen werden. Hinzufügen wollen Ebner und Birkenbeul folgenden Absatz: „Jedes Mitglied hat das Recht, Kandidaten für das Präsidium vorzuschlagen und diese Vorschläge beim Wahlausschuss bis zu einem nach Ziffer 15.6.1 bekannt gegebenen Stichtag in schriftlicher Form mit seinem Namen, seiner Anschrift und seiner Mitgliedsnummer einzureichen.“