VON OLIVER GRISS UND IMAGO (FOTO)

Der Verwaltungsrat ist das entscheidende Gremium beim TSV 1860: Er vertritt die Politik des Giesinger Traditionsvereins - in diesem Sommer stehen Neuwahlen an, wahrscheinlich am 16. Juni. Der Termin ist von Vereinsseite aber noch nicht bestätigt. Dieser Tag ist entscheidend über die weitere (sportliche und wirtschaftliche) Ausrichtung der Sechzger.

Mit einer großen Wahlbeteiligung könnte sich der Löwe nach sieben Jahren Zank theoretisch wieder in eine freundliche (zukunftsfähige) Richtung bewegen. Das Theater um Ex-Vize Hans Sitzberger hat vielen neutralen Mitgliedern die Augen geöffnet. Im Fokus: Der Verwaltungsrat um Sascha Königsberg, Nicolai Walch, Sebastian Seeböck, Markus Drees, Robert von Bennigsen & Co.

Noch bis zum 20. März können sich Mitglieder aufstellen lassen, um für den neuen Verwaltungsrat zu kandidieren. Im Hintergrund wird schon fleißig Wahlkampf betrieben - und die Frage ist: Stellen sich alle aktuellen Verwaltungsräte zur Wiederwahl?

Auch im Fokus: Die Satzung des TSV 1860. Sie wurde in den letzten Jahren relativ wasserdicht gemacht, darunter auch der Punkt, dass es ausschließlich dem Verwaltungsrat vorbehalten ist, den Präsidentschaftskandidaten vorzuschlagen - und damit die Mitglieder nur noch abnicken oder ablehnen können. Um das u.a. für die Zukunft zu korrigieren, bräuchte es einen Satzungsänderungsantrag, der die Mehrheit findet.

Wichtig: Der Antrag sollte am besten von einem Rechtsanwalt formuliert sein, damit er nicht anfechtbar ist. Wir erinnern uns: Die Anträge von Löwen-Mitglied Edi Bauer wurden in den letzten Jahren nicht selten abgelehnt. Es gäbe aber noch andere Punkte in der Satzung, die zu hinterfragen sind.

Anträge zur MV 2024, die eine Änderung der Vereinssatzung betreffen sowie sonstige Anträge, müssen mit dem Ablauf des 1. März beim Präsidium eingereicht werden. Entweder per Email an ekkehardt.krebs@tsv1860.org oder per Post an TSV München von 1860 e.V., Präsidium, Grünwalder Straße 114, 81547 München.

Die db24-Empfehlung für Ihre Anträge: Prüfen Sie mit einem Anruf in der Geschäftsstelle, ob Ihre Email auch eingegangen ist oder verschicken Sie Ihren Satzungsänderungsantrag per Einschreiben. Eine Variante ist auch, den Antrag persönlich auf der e.V.-Geschäftsstelle gegen Eingangsbestätigung abzugeben.