VON OLIVER GRISS

Drittliga-Neuling Türkgücü München kann nach diesem Gerichtstermin zumindest weiter auf das große Los Schalke hoffen…

Im Rechtsstreit um die Teilnahme am DFB-Pokal hat das Landgericht München I am Mittwochnachmittag sein Urteil bekanntgegeben. Demnach muss der BFV erneut über den Teilnehmer entscheiden.

In einer Mitteilung des Landgerichts heißt es:” Der BFV hat nun zwei Möglichkeiten: Entweder er benennt Türkgücü auf der Grundlage der Spielordnung vom 5. Mai 2020 oder er ändert kurzfristig die Spielordnung erneut. Dabei sind laut Gericht die Interessen aller Betroffenen zu würdigen und der gefundene Ausgleich ist zu begründen. Auf dieser Basis könnte sodann die Meldung erfolgen. Der DFB wurde durch die Kammer verpflichtet, den Widerruf und die Neumeldung durch den BFV zuzulassen.”

Türkgücü rechnet fest damit, dass er nun in der ersten DFB-Pokalrunde antreten darf. “Ich gehe davon aus, dass wir zum DFB-Pokal gemeldet werden, außer der Bayerische Fußball-Verband versucht sich wieder auf die Schweinfurter Seite zu begeben und die Spielordnung erneut zu ändern”, sagte Geschäftsführer Max Kothny nach dem Urteil.