geschaeftsstelle"Die KGaA hat die Vorgaben für die wirtschaftliche Konsolidierung erreicht"

 VON MARC VON SICHERER

Löwen-Investor Hasan Ismaik will sein Darlehen in Höhe von 9,36 Millionen Euro zurück - der TSV 1860 reagiert in einer Pressemitteilung auf seine Art und Weise: 

 

Die Geschäftsführung der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA und der 

Gesellschafter TSV München von 1860 e.V. bedauern die jüngsten 

Entwicklungen im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit Gesellschafter Hasan 

Ismaik. Wir haben uns stets gesprächs- und kompromissbereit gegenüber 

unserem Partner gezeigt. Zu der Kommunikation, die zuletzt lediglich über einen 

Anwalt in den Medien erfolgte, stellt die Geschäftsführung folgendes klar: 

 

Die Darlehensverträge von Hasan Ismaik sind und bleiben gültig. 

Das Fälligstellen der Darlehen im Rahmen einer ordentlichen 

Kündigung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Gründe für eine 

außerordentliche Kündigung liegen nicht ansatzweise vor. 

 

Alle Darlehen von Hasan Ismaik sowie Zinszahlungen stehen unter 

Rangrücktritt. Selbst im Fall einer Kündigung müssen Zinszahlung 

und Rückzahlung nur erfolgen, wenn die Gesellschaft Bilanzgewinne 

ausweist, also operativ Gewinne erwirtschaftet und gleichzeitig kein 

negatives Eigenkapital hat. 

 

Hasan Ismaik wurde und wird weiterhin regelmäßig und 

ordnungsgemäß im Rahmen der ihm zustehenden Rechte über den 

Geschäftsverlauf und die Finanzsituation informiert. 

 

Die KGaA hat die Vorgaben für die wirtschaftliche Konsolidierung 

erreicht. Ein Anlass zu der Befürchtung, dass sich die 

Vermögensverhältnisse bei der KGaA wesentlich verschlechtern, 

besteht nicht. Vielmehr sind die Vermögensverhältnisse stabil, 

liegen im Plan und haben sich gegenüber dem Zustand vor Einstieg 

des Investors wesentlich verbessert, was Herrn Ismaik auch bekannt 

ist. 

 

Dem mehrheitsstimmberechtigten Gesellschafter der KGaA, dem 

TSV München von 1860 e.V., obliegt nach dem Kooperationsvertrag 

und im Rahmen der 50+1-Regel der Deutschen Fußball-Liga die 

Hoheit bei Personalentscheidungen. Diese sind sowohl 

entsprechend dieser Vorgaben als auch nach den Bestimmungen 

des Kooperationsvertrages ordnungsgemäß getroffen worden. 

 

Was halten Sie von der Pressemitteilung des TSV 1860? Diskutieren Sie mit!