VON OLIVER GRISS

Dass der TSV 1860 in Berufung geht, weil sich der Klub vor Gericht falsch behandelt fühlt, bringt Kirmaier-Anwalt Heinz Veauthier auf die Palme. Gegenüber dem “Münchner Merkur” sagte der 70-jährige Kirmaier-Anwalt:  „Wenn ein Verein eine Satzung hat, in der detailliert geregelt ist, wie der gesetzliche Vertreter eines Vereins bestimmt wird, dann kann man diese Gesetze nicht einseitig aufheben.“ Für die Aussage, Mayrhofer sei faktisch Präsident beim TSV 1860, sei Verwaltungsratboss Siegfried Schneider „weder berufen noch befähigt. Er ist zwar kein Jurist, er müsste es aber richtig beurteilen können, wenn er so tief in der Politik dringestanden ist.“

Explizit kritisiert Veauthier Schneider, dass er der Aufsichtsratsitzung vom 29. April 2013 mitbeschlossen habe, nach der neuen Satzung vorzugehen, obwohl die alte Satzung noch gültig war. „Schneider hat vorsätzlich geltendes Recht gebrochen. Ich frage mich, ob man dieses rechtswidriges Vorgehen in der Staatskanzlei lernt oder schon mitbringt. Dieser Mann ist ebenso untragbar wie Frau Haderthauer. Sie kommt vom gleichen Amtssessel.“

Und der Prozess gegen 1860 wird immer teurer für Helmut Kirmaier: Nachdem er mittlerweile schon über 35.000 Euro investieren musste (Anwalts- und Gerichtskosten seit einem Jahr), will das 1860-Mitglied nun auch selbst in Berufung gehen, um aus einer 1:3-Niederlage einen 3:1-Sieg zu machen?

Am Mittwoch wird Präsident Gerhard Mayrhofer u.a. auch zum Fall Kirmaier in der münchen.tv-Sendung “Menschen in München” Stellung nehmen.

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