VON OLIVER GRISS

Der 1860-Geschäftsführer verliert gegen den ehemaligen Ismaik-Anwalt vor Gericht

Es ist ja nicht so, dass der TSV 1860 im Geld schwimmt - und doch ist es beim Zweitliga-Dino inzwischen in Mode gekommen, alles vor Gericht klären zu lassen. Nachdem der Verein vergangene Woche schon einen Prozess gegen Dr. Michael Scheele verloren hatte - 1860 hatte eine Unterlassungsklage gegen den Promi-Anwalt erwirkt, die aber vor Gericht nicht aufrecht erhalten werden konnte. Ein Boulevard-Reporter revidierte seine Aussage - zum Nachteil von 1860. Die Löwen müssen nun laut “AZ” 15.000 Euro bezahlen. Damit nicht genug:  Die “SZ” berichtet nun in ihrer Mittwochsausgabe, dass das Landgericht München I Schäfer am Montag verurteilt hat, eine Behauptung zu unterlassen. Kläger? Klar, Michael Scheele.

Der 1860-Geschäftsführer, der dieser Tage im österreichischen Trainingslager in Bad Häring weilt, hatte die gegen ihn gerichtete Strafanzeige wegen Untreue (dieblaue24 berichtete) in der “SZ” so kommentiert: “Der Investor hat auf vielen Wegen versucht, die Rückübertragung des Vereinsnamens an den TSV 1860 juristisch anzugreifen. Diese Versuche sind zum Teil bereits durch erfolgreichen einstweiligen Rechtsschutz gegen den Rechtsanwalt des Investors abgewehrt worden.” Scheele, zuletzt Advokat von Hasan Ismaik, konnte dem Gericht aber glaubhaft versichern, dass die Aussagen von Volljurist Schäfer im zweiten Teil der Äußerung nicht der Wahrheit entsprechen. Wieder verliert Schäfer.

Schäfer - Scheele 0:2. Allerdings: Der 1860-Geschäftsführer kann gegen das Urteil Widerspruch einlegen - der Streitwert liegt bei 10.000 Euro.

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