fans18602Der Verein verurteilt das Fehlverhalten einiger Fans

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den TSV 1860 München am Mittwoch, 23. Januar 2013, im Einzelrichter-Verfahren aufgrund unsportlichen Verhaltens in fünf Fällen, „begangen durch fünf rechtlich selbständige Handlungen“, mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt.

Die Strafe resultiert aus verschiedenen Vergehen im Rahmen der Auswärtsspiele in Cottbus, beim Berliner AK, in Aalen und Regensburg sowie beim Heimspiel gegen Dynamo Dresden. Die Löwenfans fielen dabei durch das Zünden von Pyrotechnik in verschiedenen Ausmaßen auf.

Der TSV 1860 München verurteilt das Fehlverhalten einzelner Fans entschieden. „Diese Aktionen sind nicht nur teuer für den Verein, sondern auch gefährlich für alle anderen Fans im Stadion. Deshalb erwarten wir auch von unserer aktiven Fanszene eine kritische Auseinandersetzung mit dem Thema und Ideen, wie solche Aktionen künftig eigedämmt werden können“, so Geschäftsführer Robert Schäfer, der deshalb erneut den Dialog mit den Fans suchen wird. „Selbstverständlich behalten wir uns grundsätzlich vor, gegen alle identifizierbaren Täter rechtlich vorzugehen.“